PERFECT Veranstaltungs-Service KG

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Von diesen oder der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden.

A. MIETPREIS / ZAHLUNG

1. PERFECT berechnet alle vom Kunden gemieteten Artikel, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von dem Beginn der Übernahme der Artikel bis zur Rückgabe. Soweit nicht ausdrücklich anders im Vertrag vereinbart, gilt der angegebene Mietpreis für jeweils eine Mieteinheit von drei Tagen. Erhält PERFECT die gemieteten Artikel nicht fristgerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Dabei wird der erste Verlängerungstag mit 25 % Aufschlag und jeder weitere mit 15 % Aufschlag auf die Grundmiete berechnet. Weitergehender Schadenersatz bleibt durch PERFECT vorbehalten, insbesondere für den Fall dass die Ware zum vereinbarten Rückgabetermin anderweitig benötigt wird. Unberührt bleiben rechtzeitige vorherige Individualabsprachen zu einer Verlängerung der Mietzeit, diese sind jeweils aufgrund gesonderter Vereinbarung mit PERFECT möglich. 2. Die Zahlung des Bruttorechnungsbetrag hat durch den Kunden – kostenfrei für PERFECT – zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen. PERFECT ist berechtigt, von der Anlieferung abzusehen, wenn bei Anlieferung seitens des Kunden die Zahlung des Mietpreises nicht geleistet /sichergestellt ist. 3. Einseitige Stornierungen durch den Kunden entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes mit PERFECT vereinbart wird. Entsprechendes gilt für Teilmengen-Stornos des Kunden gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Auftragsumfang.

B. LIEFERUNG / TRANSPORT

1. Der Transport durch PERFECT umfasst die Anlieferung und Abholung bis zur/ab der ersten verschließbaren Tür in der Zeit von 07.00 bis 19.00 Uhr. Die Transportkosten der jeweiligen Lieferung werden ab Lager Mülheim/Ruhr berechnet. Nicht zum vertragsgemäßen Transport gehören Auf- und Abbau sowie das Verbringen und Einsammeln der gemieteten Artikel; dies ist ausschließlich Sache und Verantwortungsbereich des Kunden. Diese zusätzlichen Leistungen erbringt PERFECT nur im Falle einer gesonderten Vereinbarung gegen eine besondere Berechnung. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferten Gegenstände sofort nach Anlieferung auf Ordnungsmäßigkeit und richtige Menge der Lieferung zu überprüfen. Beanstandungen müssen durch den Kunden nach Übernahme unverzüglich schriftlich gegenüber PERFECT – unter detaillierter Angabe der Art der Mängel und der bemängelten Stückzahl – geltend gemacht werden. Andernfalls sind Einwendungen des Kunden ausgeschlossen. Reklamationen schieben die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht auf. 3. Bei Rückgabe ist das Leergut durch den Kunden – entsprechend der Anlieferung – zurückzuüberstellen. Es besteht die Verpflichtung des Kunden, die von PERFECT gelieferten Gegenstände – entsprechend der Lieferung zusammengestellt und abgepackt – transportfertig zur Abholung bereitzuhalten. Für einen etwaigen Fehlbestand und/oder Fehlmengenbestand sowie Beschädigungen an der Ware haftet der Kunde, soweit er nicht fehlendes Verschulden nachweist. Im Falle der Fehlmengenhaftung und/oder sonstiger Haftung des Kunden für Ersatzbestände ist der objektive Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Ein Abzug neu für alt ist ausgeschlossen. Die Fehlmengenhaftung umfasst sämtliche Liefergegenstände, Materialien und Verpackungen einschließlich Kunstoffeinsätze, Behältnisse und sonstige etwaige mitgelieferten Transporthilfsmittel.

C. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Der Mietpreis einschließlich der Transportkosten ist bei Übernahme der Ware durch den Kunden bar netto fällig; die PERFECT-Auslieferungsfahrer/innen sind entsprechend inkassobevollmächtigt. PERFECT behält sich das Recht vor, bei Übergabe der vom Kunden gemieteten Artikel eine angemessene Kaution zu fordern, die bei vertragsmäßiger Rückgabe der Artikel rückerstattet wird. Für den Fall der Nichtleistung vor Mietbeginn wird auf das Zurückbehaltungsrecht in A2. verwiesen. 2. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit der Kunde spätestens 8 Tage nach Anlieferung nicht den offenen Rechnungsbetrag geleistet hat, tritt Verzug mit den gesetzlichen Verzugsfolgen, insbesondere Verpflichtung des Kunden zur Leistung der gesetzlichen Verzugszinsen – das sind zur Zeit 5 % über Basiszins, wenn der Kunde Verbraucher ist, ansonsten 8 % über Basiszins – gem. § 288 BGB ein.

D. EIGENTUMSVORBEHALT / HAFTUNG / ZUSATZKOSTEN

1. Die gemieteten Artikel bleiben Eigentum von PERFECT und sind im Rahmen der vertragsgerechten Nutzung pfleglich zu behandeln. Die Rücknahme durch PERFECT erfolgt stets unter Vorbehalt der Geltendmachung von Ersatz für beschädigte oder sonst nicht vertragsmäßig zurückgegebene Gegenstände; der Kunde haftet für alle an den von PERFECT gemieteten Artikel zwischen Übernahme und Rückgabe entstehenden Schäden. Die exakten Bruchmengen können erst nach Abschluss des vollständigen Reinigungsvorgangs ermittelt werden. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis berechnet, soweit eine Reparatur möglich und für den Geschäftsbetrieb PERFECT zumutbar ist. Die jeweils aktuellen Ersatzpreise können bei PERFECT angefordert werden. Der Mieter muss das Mietobjekt auf Verlangen gegen die durch PERFECT anzugebenden Risiken versichern und während des Mietzeitraums versichert halten. 2. Vom Kunden ungespült zurückgegebene Artikel werden gegen Berechnung eines Reinigungszuschlages von EUR 0,11 pro Artikel von PERFECT gereinigt, dies gilt für Gläser, Porzellan und Bestecke. Speise- und Fettreste müssen vor Rückgabe vom Kunden entfernt und entsorgt werden. Das Reinigen von Küchengeräten und andere Artikel wird mit einer individuellen Reinigungsgebühr – die bei PERFECT zu erfragen ist – berechnet. Bei stark verschmutzten Artikeln behält sich PERFECT die Berechnung der Reinigung bzw. Instandsetzung nach tatsächlichem Aufwand vor. Dies gilt für alle gemieteten Artikel. 3. Eine Haftung seitens PERFECT für Sachschäden des Kunden ist stets in der Höhe auf den Wert des Auftragsumfangs beschränkt, soweit nicht eine vorsätzliche oder grobe fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PERFECT besteht. 4. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne schriftliche Zustimmung von PERFECT nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn PERFECT dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilen, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.

5. Informationspflicht des Mieters

Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:

  • das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
  • das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
  • das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist,
  • das Mietobjekt zu Schaden gekommen ist und repariert werden muss.

E. FOTOS

1. Fotos die in Katalogen, Broschüren, Mailings und auch auf der Internetseite von PERFECT verwendet werden, können von der Wirklichkeit abweichen. Optische Abweichungen sind kein Reklamationsgrund.

F. GÜLTIGKEIT DER BESTIMMUNGEN / Zuständiges Gericht

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Es gilt dann eine wirksame Ersatzregelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt eventuelle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht am Niederlassungsort des Vermieters unterbreitet.